Die Finanzierung ist für viele Bauherren unerlässlich, da das Eigenkapital für den Bau oder Kauf eines Hauses nicht ausreicht. Eigenkapital benötigt man als Sicherheit, es kann zu besseren Konditionen für die Baufinanzierung führen. Man kann sich mit Fördermitteln, wie beispielsweise mit der Riester-Förderung, die Finanzierung erleichtern. Ein Bausparvertrag kann sich günstig auf die Baufinanzierung auswirken, ebenso kann die staatliche Riester-Förderung den Bauherrn entlasten.
 

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Wie die Baufinanzierung mit Riester-Förderung funktioniert

Im Jahr 2008 wurde das Eigenheimrentengesetz verabschiedet, der Staat will damit einen Ausgleich zur Eigenheimzulage bieten, die im Jahr 2006 abgeschafft wurde. Die Riester-Förderung wird auch als Wohn-Riester oder als Wohn-Riester-Darlehen bezeichnet und soll die Förderung der Finanzierung von Immobilien zur Selbstnutzung erleichtern. Die Riester-Förderung kann nur für Wohnimmobilien gewährt werden, die man selbst nutzt. Die geförderte Immobilie muss allerdings nicht der Hauptwohnsitz des Eigentümers sein. Wichtig für die Förderung ist, dass sich das Objekt in Deutschland befindet, denn für im Ausland befindliche Immobilien kann keine Förderung gewährt werden.

Ursprünglich wurde die Riester-Förderung als Ergänzung zur Altersvorsorge eingeführt. Wer gesetzlich rentenversichert ist, kann eine Riester-Förderung abschließen, um eine staatliche Förderung und eine zusätzliche monatliche Rente zu erhalten. Die größte Förderung erhält man, wenn man jährlich ca. 4 Prozent seines Brutto-Einkommens aus dem Vorjahr in den Sparvertrag einzahlt.

Riester-Rente zur Immobilienfinanzierung nutzen

Das Gesetz, das im Jahr 2008 verabschiedet wurde, bietet die Möglichkeit, die Riester-Förderung für die Immobilienförderung zu nutzen. Das angesparte Guthaben kann man als Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung verwenden. Die Entnahme war bis zum Jahr 2010 noch auf einen Minimalbetrag von 10.000 Euro beschränkt. Inzwischen kann man auch kleinere Beträge aus dem Vertrag entnehmen und für die Finanzierung verwenden. Will man ein bereits vorhandenes Darlehen tilgen, kann man dazu ebenfalls die Riester-Förderung nutzen. Die Raten werden nicht in den Riester-Vertrag eingezahlt, sondern sie werden in die Finanzierung eingebunden. Wichtig ist dabei, dass man die Immobilie nach dem 31.12.2007 erworben hat.

Die wichtigsten Vorteile der Riester-Rente

Ein entscheidender Vorteil der Riester-Rente sind die staatliche Förderung und die Steuervorteile. In jedem Jahr kann man für die Riester-Rente einen Förderbetrag von 154 Euro als Grundzulage erhalten. Hat man Kinder, so kann für jedes Kind eine zusätzliche Förderung gewährt werden. Sie kann zwischen 185 und 300 Euro pro Kind betragen. Die Förderung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, beispielsweise an eine Einkommensgrenze. Zusätzlich kann man die Riester-Förderung bei der Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen. Vom Finanzamt wird geprüft, ob es für den Sparer günstiger ist, eine staatliche Förderung oder steuerliche Vorteile zu erhalten.

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