Den Bauzinsen Zinssatz richtig berechnen

Bauzinsen berechnenDen Zinssatz der Baufinanzierung berechnen – wie berechne ich den anfallenden Bauzinsen Zinssatz richtig? – diese Frage lässt sich im Grunde mit einem Satz beantworten. Die Eckdaten, Kapitalbedarf und Laufzeit, werden in einen Zinsvergleichsrechner eingegeben. Der Bauzinsenvergleich zeigt anschließend die günstigsten Anbieter.

Den Zinssatz zu berechnen, ist für den Verbraucher nicht möglich, da dieser von den Banken vorgegeben wird. Ebenso unmöglich ist es, auf der Basis des Nominalzinses den effektiven Jahreszins zu ermitteln. Jede Bank legt andere interne Faktoren zugrunde, welche eine Auswirkung auf die Höhe des Effektivzinses haben. Dazu gehören zusätzliche Kosten, ebenso wie der Modus der Tilgungsverrechnung.

Die monatliche Rate beinhaltet nicht nur den Zins, sondern auch die Tilgung. Diese wird aber nur von den wenigsten Banken auch monatlich verrechnet, so dass der Zinsanteil jeden Monat abnehmen würde. Die meisten Institute greifen auf eine jährliche Verrechnung zurück, das heißt, obwohl Kreditnehmer jeden Monat tilgen, zahlen sie für das gesamte Jahr auf die Kreditsumme Zinsen, welche am 1. Januar bestand. Die Tilgung fließt erst am 31.12. eines Jahres mit in die Verrechnung ein.
 

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Ein wichtiger Hinweis zur Effektivzinsberechnung des Bauzinsen Zinssatz

Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurden auch Kreditbearbeitungsgebühren angerechnet und wirkten sich somit auf den effektiven Jahreszins aus. Diese Gebühr ist jedoch rechtswidrig und darf, ebenso wie Kontoführungsgebühren für Baufinanzierungskonten, nicht mehr in Ansatz gebracht werden. Einige Banken ignorieren diesen Sachverhalt jedoch und riskieren eine Klage, getreu dem Motto „von zehn Kunden beschwert sich einer“. Diese Institute sollten aus Prinzip nur zweite Wahl sein.

Die Bauzinsen einer Baufinanzierung sind bestens kalkulierbar

Baufinanzierung berechnenDer Zinssatz für anfallenden Bauzinsen bzw. die sogenannten Bauzeitzinsen können anhand des prognostizierten Baufortschrittes berechnet werden. Diese Art Zins fällt an, wenn bei einem Neubau das Darlehen zwar zugesagt, aber noch nicht vollständig zur Auszahlung gekommen ist. Hintergrund ist, dass bei Neubauten die einzelnen Darlehenstranchen nach Baufortschritt ausgezahlt werden. Die Auszahlungsmodalitäten sind in der Maklerbauträgerverordnung geregelt. Wurde das Darlehen von der Bank zugesagt und bereitgestellt, kann das Kreditinstitut jedoch noch keine Zinsen dafür in Anrechnung bringen. Dies ist erst möglich, wenn der Darlehensnehmer über den Kreditbetrag verfügt. Auf der anderen Seite sind die Gelder gebunden und können nicht anderweitig ausgereicht werden. Aus diesem Grund werden Bauzeit- oder auch Bereitstellungszinsen berechnet. Diese betragen nahezu einheitlich 0,25 Prozent pro Monat.

Wer weiß, zu welchem Zeitpunkt welcher Darlehensbetrag zur Auszahlung kommt, kann somit genau ermitteln, für welche Frist er welchen Betrag an Bauzeitzinsen zu tragen hat. Bauzeitzinsen werden nicht vom ersten Tag der Bereitstellung des Darlehens abgefordert. Einige Institute kalkulieren diese ab dem 31. Tag der Bereitstellung, andere erst nach 90 Tagen, in Ausnahmefällen beträgt die Vorlaufzeit 360 Tage. Bei der Auswahl des Kreditgebers sollte diese Position bei einem Neubau ebenfalls in der Gesamtbetrachtung der Finanzierungskosten berücksichtigt werden.